§ 1 Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.

Die Firma behält sich an Mustern, Entwürfen und Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Die Firma verpflichtet sich – gemäß dem Kodex des European Down & Feather Association (EDFA) keinen nach Europäischem Recht verbotenen Lebendrupf, bzw. keine tierquälerisch gewonnenen Daunen und Federn zu beziehen, sowie die Rückverfolgbarkeit der Daunen und Federn entsprechend der Zertifizierungsanforderungen des European Down & Feather Association (EDFA) zu dokumentieren.

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, sicher zu stellen, dass ausschließlich Federn und Daunen von geschlachteten Tieren angeboten und geliefert werden.

§ 2 Verkauf

Auftrag, Lieferung und Rechnungsstellung

Die Annahme eines Auftrags bleibt der Firma vorbehalten.

Vereinbarungen außerhalb dieser AGB’s bedürfen der Schriftform.

Der Transport der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers.

Die Rechnungsstellung erfolgt am Tage der Lieferung.

Die Firma behält sich vor, die Rechnung auch auf elektronischem Wege zu versenden.

Preis und Zahlung

Die Preise gelten für Lieferung ab Werk, einschließlich Verladung im Werk.

Lieferung frei Haus erfolgt ab einem Warenwert von € 500,00.

Unter einem Warenwert von € 500,00 wird eine Versandkostenpauschale von € 8,50 berechnet.

Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

Zahlungsziele:
10 Tage ab Rechnungsdatum abzüglich 4 % Eilskonto
30 Tage ab Rechnungsdatum abzüglich 2,25 % Skonto
60 Tage ab Rechnungsdatum netto

Zahlungen können in bar, per Scheck, Überweisung, oder Einzugsermächtigung vorgenommen werden. Schecks gelten unter Vorbehalt der Einlösung als Barzahlung.

Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug entsprechende Mahngebühren zu berechnen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma (Lieferer).

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Erzeugnisse die durch Weiterverarbeitung der gelieferten Ware entstanden sind. Ebenso bleibt als Ersatz gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferers.

Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung entstandenen Erzeugnisse nur im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußern.

Der Käufer tritt die ihm – aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund – zustehenden Forderungen bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware an die Firma ab.

Der Käufer hat der Firma Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen.

Mängelansprüche

Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb 10 Tagen nach Eingang der Lieferung durch den Besteller zu erheben, andernfalls erlöschen die Gewährleistungsansprüche.

Mängelrügen bewirken keine Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

Waren mit Mängel werden auf Kosten der Firma abgeholt oder sind zurückzusenden.

Kleine handelsübliche oder bei der Eigenart von Bettfedern nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe und Gewicht können nicht beanstandet werden.

Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, so leistet die Firma kostenlos Ersatz. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Minderung des Kaufpreises oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.

Alle Bahnsendungen an uns sind zu adressieren: Stückgut nach Lörrach, Waggon- und Expressgut nach Lörrach.

§ 3 Einkauf

Auftrag, Lieferung und Rechnungsstellung

Nach Auftragserteilung erhält die Firma eine Auftragsbestätigung mit allen wesentlichen Inhalten.

Allen Lieferungen sind folgende Dokumente beizufügen:
Lieferschein, Frachtschein, pro Artikel Ballen-/Wiegeliste oder Anzahl der Karton bei Inlett, Herkunftsnachweis, Bestätigung, dass Federn und Daunen nur von geschlachteten Tieren stammen sowie Angaben über Klassifizierung und Qualität gemäß DIN EN.

Die Rechnung ist vorab per Fax zu senden.

Annahme

Die Annahme der Ware erfolgt grundsätzlich erst nach Prüfung und Freigabe durch unsere Qualitätskontrolle.

Zahlungen

Alle fälligen Zahlungen an Lieferanten und Geschäftspartner erfolgen jeweils zum 15./30. eines Monats.

§ 4 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

Im Übrigen gelten die Bedingungen des Verbandes der Bekleidungsindustrie.

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch interessiert.

§ 5 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.